Wer ein Balkonkraftwerk besitzt oder anschaffen möchte, hat es jetzt noch leichter: Die ehemals aufwändige Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde deutlich erleichtert. Doch nicht nur die Anmeldung ist jetzt einfacher: Die Anlagen müssen auch nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Entbürokratisierung per Gesetz
Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 der Bundesregierung am 16. Mai 2024 entfällt für Besitzerinnen und Besitzer von Balkonkraftwerken einiges an Bürokratie. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister beschränkt sich auf nur noch wenige Angaben. Wir zeigen, wie’s geht.
Anmeldung im Marktstammdatenregister: So geht’s
- Rufen Sie die Seite marktstammdatenregister.de
- Klicken Sie unter der Frage „Was möchten Sie tun?“ auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“.
- Gehen Sie auf „Registrierung einer Solaranlage“.
- Wählen Sie „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“.
- Nun werden Sie ganz einfach durch den weiteren Anmeldeprozess geführt. Sie registrieren sich mit Namen und Adresse.
- Anschließend wird der Standort der Anlage abgefragt, gefolgt vom Datum der Inbetriebnahme und der Gesamtleistung der Module.
- Schließlich wird die Wechselrichterleistung eingegeben sowie die die Nummer Ihres Stromzählers.
Fertig: Die Anmeldung ist schon abgeschlossen! Die Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ist kostenlos.
Weitere Erleichterungen für Balkonkraftwerke finden Sie in unserem Blogbeitrag „Balkonkraftwerke – Änderungen ab 2024“