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Photovoltaik für Gewerbe: Förderungen ab 2023

KfW-Förderung für Neubauten läuft weiter

Für Handel, Gewerbe und Industrie sind Photovoltaikanlagen wieder wirtschaftlicher geworden. Seit Sommer 2022 profitieren sie von einer erhöhten Vergütung. Im nächsten Jahr gibt es weitere Verbesserungen: Erst ab einer installierten Leistung über 1.000 Kilowatt müssen die Betreiber in eine Ausschreibung, um sich für eine Förderung zu bewerben. Vorher lag der Grenzwert noch bei 750 Kilowatt. Dies gilt auch für Solarparks auf Freiflächen. Inzwischen gibt es außerdem einen eigenen, höheren Vergütungssatz für Volleinspeiseanlagen – und ein neues Flexi-Modell.

Die Verbesserungen sind Teil der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), das Ende Juli 2022 verabschiedet wurde. Ein Teil der Gesetzesnovelle, die Vergütungssätze, sind bereits am 30. Juli in Kraft getreten. Der Rest des Pakets wird am 1. Januar 2023 wirksam. Die neuen Regeln gelten auch für Betreiber großer Photovoltaikanlagen. Rund ein Drittel aller 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland sind in ihrem Besitz.

Für Handel, Gewerbe und Industrie lohnen sich Photovoltaikanlagen in den meisten Fällen. In Deutschland gibt es insgesamt rund 21 Millionen Nichtwohngebäude. Das Potenzial für die Solarstromerzeugung ist daher entsprechend groß. Zu den meist großen Flächen auf dem Dach kommen noch viele Freiflächen in Industrie- und Gewerbegebieten hinzu. Sie sind oft als Konversionsflächen ausgewiesen – dort können Solarparks errichtet werden.

Warum sich Photovoltaik für Unternehmen eignet

Unternehmen haben im Gegensatz zu Privathaushalten aufgrund von laufenden Produktionsmaschinen, Klimaanlagen, Beleuchtung und Computern tagsüber meist einen konstant hohen Strombedarf. Aufgrund der gestiegenen Strompreise wird das derzeit immer teurer. Solarstrom kann hier Abhilfe bieten: Die Solarmodule vom Dach liefern über den Tag günstigen Strom; in der sommerlichen Jahreshälfte vor allem von acht bis 18 Uhr, im Winter etwas kürzer und weniger.

Daher können Firmen Eigenverbrauchsquoten von 70 Prozent und mehr erreichen, den Strombezug vom Netz reduzieren und so eine attraktive Rendite erzielen. Auch für Büro- und Verwaltungsgebäude gilt das in der Regel.

Die Zahlen zeigen, warum der Betrieb von Photovoltaikanlagen wirtschaftlich ist: Die Kosten für eine gewerbliche Solarstromanlage liegen derzeit je nach Größe bei 1.000 bis 1.200 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Der von den Kraftwerken auf dem Dach erzeugte Solarstrom kostet damit rund acht bis neun Cent pro Kilowattstunde bei einem Betrieb über 20 Jahre. 

Eigenverbrauch ist der Renditebringer

Werden nun 70 Prozent des Solarstroms direkt im Unternehmen verbraucht, spart das Netzstrom, der im gewerblichen Bereich inzwischen 22 Cent und mehr pro Kilowattstunde kostet. Pro Kilowattstunde Eigenverbrauch ergibt das einen Gewinn von rund 13 Cent. Der Rest des Solarstroms wird in das Netz eingespeist und in der Regel per Direktvermarktung an der Börse vergütet (siehe unten).

Da die Mindestvergütung für mittelgroße Gewerbeanlagen – gängige Größen sind 100 bis 800 Kilowatt installierte Leistung – bei rund sechs Cent pro Kilowattstunde liegt, gibt es bei dieser Höhe für das Drittel des Solarstroms, der eingespeist wird, einen kleinen Verlust von rund drei Cent pro Kilowattstunde. Der Gewinn beim Eigenverbrauch wiegt das aber mehr als auf. Im Ergebnis erzielt eine Photovoltaikanlage auf dem Unternehmensdach einen Gewinn von rund acht Cent pro Kilowattstunde.

Künftig ist auch eine Volleinspeisung mit höheren Vergütungssätzen möglich. Im Schnitt sind es gut drei Cent pro Kilowattstunde im Vergleich zur Teileinspeisung. Die Volleinspeisung lohnt sich insbesondere bei Gebäuden mit einem geringen Stromverbrauch. Zwar fällt hier die sehr profitable Selbstnutzung des Solarstroms weg. Sie ist aber so klein und die Verlust bringende Einspeisung so groß, dass in solchen Fällen eher die Volleinspeisung lukrativ ist.

Tipp: Wer einen geringen Stromverbrauch hat, kann auch zwei Anlagentypen auf dem Dach errichten lassen. Etwa eine 30 Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und eine größere, bis das Dach voll ist, zur Volleinspeisung. Das erhöht den Gewinn. Vor jedem Kalenderjahr kann man außerdem zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln, das sogenannte Flexi-Modell.

Zur Direktvermarktung: Ab 100 Kilowatt installierter Leistung müssen die Anlageneigentümer seit einigen Jahren den Solarstrom über einen Vermarkter an der Strombörse verkaufen. Sie erhalten eine garantierte Mindestvergütung, den sogenannten anzulegenden Wert. Der Direktvermarkter zahlt dem Anlagenbetreiber monatlich den durchschnittlich an der Börse erzielten Strompreis aus.

Ist dieser Marktwert an der Börse niedriger als der anzulegende Wert, erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich eine Marktprämie. Diese wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gleicht die Differenz zwischen Börsenerlösen und der staatlich festgelegten Vergütung aus. Aktuell ist dies gar nicht nötig: Bei den derzeit hohen Börsenstrompreisen liegt der Marktwert über dem anzulegenden Wert, die Marktprämie ist daher nicht erforderlich. Die Folge sind Zusatzgewinne, die Anlagenbetreiber erhalten eine über die Mindestvergütung hinausgehende Vergütung. Die sogenannten Zufallsgewinne werden vom Gesetzgeber jedoch künftig zum Teil abgeschöpft.

Vergütung für Solarparks auf der Freifläche

Solarparks sind ein ebenfalls interessantes Geschäftsfeld. Hier sind die Kosten pro installiertem Kilowatt so gering, dass sich auch die niedrigere Vergütung wirtschaftlich lohnt. Unter 1.000 Kilowatt installierter Leistung gibt es für die Einspeisung sieben Cent pro Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen müssen die interessierten Betreiber in die Ausschreibung. Sind sie dort erfolgreich, erhalten sie zwischen fünf und sechs Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Bei beiden Anlagentypen ist sowohl eine Teil- als auch eine Volleinspeisung möglich, wobei die Teileinspeisung – falls es einen Verbrauch zu decken gibt – wirtschaftlich mehr Sinn ergibt.

Übrigens: Bei allen Anlagengrößen, ob auf dem Gewerbedach oder der Freifläche, sind Photovoltaikanlagen auch jenseits der EEG-Förderung möglich. Das Modell heißt hier Power Purchase Agreement (PPA). Hier handelt es sich um Stromabnahmeverträge zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage und einem Stromabnehmer. Wie hoch die Vergütung ist, bleibt Verhandlungssache. Auch ein Mix zwischen EEG-Förderung und Stromabnahmevertrag ist denkbar.

Vergütung für Photovoltaikanlagen vom 1. Januar 2023 bis 31. Januar 2024

Gewerbegebäude:

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil bis 10 Kilowatt installierter Leistung

  • Teileinspeisung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
  • Volleinspeisung: 13 Cent pro Kilowattstunde

 

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil bis 40 Kilowatt installierter Leistung

  • Teileinspeisung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
  • Volleinspeisung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

 

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil 40 bis 100 Kilowatt installierter Leistung

  • Teileinspeisung: 5,8 Cent pro Kilowattstunde
  • Volleinspeisung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

 

* Diese drei Anlagengrößen können auch in die Direktvermarktung gehen: Vergütung über anzulegenden Wert (plus 0,4 Cent pro Kilowattstunde)

Anzulegender Wert Photovoltaikanlage Anlagenteil bis 400 Kilowatt installierter Leistung (Direktvermarktung)

  • Teileinspeisung: 6,2 Cent pro Kilowattstunde
  • Volleinspeisung: 9,4 Cent pro Kilowattstunde 

 

Anzulegender Wert Photovoltaikanlage Anlagenteil bis 1.000 Kilowatt installierter Leistung (Direktvermarktung)

  • Teileinspeisung: 6,2 Cent pro Kilowattstunde
  • Volleinspeisung: 8,1 Cent pro Kilowattstunde

 

Vergütung Photovoltaikanlage über 1.000 Kilowatt installierter Leistung bis 20 Megawatt installierter Leistung (Ausschreibung)

  • Vergütung Voll- und Teileinspeisung nach gewonnener Ausschreibung (rund 8 bis 9 Cent/kWh)

 

Freiflächenanlagen/Solarparks:

Anzulegender Wert Photovoltaikanlage bis 1.000 Kilowatt installierter Leistung (Direktvermarktung)

  • Vergütung Teil- und Volleinspeisung: 7,0 Cent pro Kilowattstunde

 

Vergütung Photovoltaikanlage über 1.000 Kilowatt installierter Leistung bis 100 Megawatt installierter Leistung (Ausschreibung)

  • Vergütung Teil- und Volleinspeisung nach gewonnener Ausschreibung (rund 5 bis 6 Cent/kWh)
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