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Photovoltaik im Eigenheim: Das ändert sich 2023

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Neue Regeln ab dem 1. Januar 2023, eine bereits verbesserte Einspeisevergütung und die gestiegenen Haushaltsstrompreise machen Photovoltaikanlagen künftig finanziell attraktiver. Wer sich eine Solarstromanlage auf das Hausdach installieren lässt, sollte eine möglichst große wählen.  

Im nächsten Jahr treten neue Regeln für Photovoltaikanlagen in Kraft. Ab 1. Januar 2023 werden Eigentümer von Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von der Einkommenssteuer für diese Erträge befreit, die Umsatzsteuer entfällt vollständig. Für Anlagen dieser Größe ist es zudem nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Ein Elektroinstallateur reicht dafür aus. Neue Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 Kilowatt können künftig auch mehr als 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen.

Hinzu kommt: Bereits seit Mitte 2022 erhalten neu errichtete Photovoltaikanlagen eine höhere Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom. Die attraktivere Einspeisevergütung gilt für kleine und große Neuanlagen und bleibt bis zum 31. Januar 2024 unverändert bestehen. In Verbindung mit den rasant gestiegenen Strompreisen lohnen sich Photovoltaikanlagen daher weiterhin finanziell. Und das, obwohl die Anlagen inzwischen teurer geworden sind.

Höhere Vergütung für Hauseigentümer

Beispiel Hausdachanlagen: Zwar sind die Preise pro installierter Kilowattstunde gestiegen – für kleinere Hausdachanlagen von durchschnittlich rund 1.300 auf inzwischen 1.600 bis 1.700 Euro. Im Gegenzug hat sich jedoch die Einspeisevergütung verbessert. Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom.

Bei Teileinspeisung liegt der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung liegt nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil 7,1 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Anlage.

Je mehr Eigenverbrauch, desto lukrativer

Der höhere Strompreis macht es zudem lukrativer, so viel wie möglich von dem günstigeren Solarstrom selbst zu verbrauchen. Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt rund 39 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist dagegen mit rund 13, 14 Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart also um die 25 Cent pro Kilowattstunde. Insbesondere dieser Umstand sowie die gestiegenen Vergütungssätze führen dazu, dass die Anlagen immer noch gewinnbringend sind. 

Welche Anlagengröße für Hauseigentümer am besten ist

Grundsätzlich gilt: Man sollte das Dach voll mit Solarmodulen belegen lassen. Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leistung. Anlagen mit über 15 Kilowatt installierter Leistung sind bereits für rund 1.400 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund elf, zwölf Cent pro Kilowattstunde.

Zwar sind größere Anlagen etwas weniger profitabel, zumindest kurzfristig. Der Grund liegt darin, dass mit größeren Anlagen der Anteil des in das Netz eingespeisten Solarstroms größer wird und die Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist. Hauseigentümer sollten aber bedenken, dass sie sich künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos zulegen werden. Das erhöht den Stromverbrauch drastisch. Wer dann eine größere Solaranlage hat, kann den gestiegenen Strombedarf äußerst profitabel mit dem günstigen Solarstrom vom Dach decken. Das schützt vor weiter steigenden Strompreisen – klimafreundlich ist es außerdem und verbessert die persönliche CO2-Bilanz.

Vergütung bei Volleinspeisung

Betreiber einer neuen Solarstromanlage können künftig übrigens auch den gesamten Solarstrom einspeisen. Bei der Volleinspeisung gelten höhere Vergütungssätze als bei der Teileinspeisung: Sie sind für den Anlagenteil bis zehn Kilowatt installierter Leistung um rund das Doppelte auf 13 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Für den Anlagenteil von zehn bis 40 Kilowatt sind es immer noch 10,9 Cent.

Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem bei größeren, günstigeren Anlagen und einem geringen Stromverbrauch im Haushalt. Der Anteil des eingespeisten Solarstroms ist in diesem Fall hoch, der Eigenverbrauch niedrig. Hier lohnen sich die höheren Vergütungssätze mehr als beim lukrativen Eigenverbrauch.  

Eine Neuerung ist auch das Flexi-Modell: Anlageneigentümer können ab 2023 vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wer sich in zwei Jahren ein Elektroautos kauft, kann dann von der Volleinspeisung in die Teileinspeisung wechseln.

Die neue Fassung erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.

Vergütung für Photovoltaikanlagen vom 1. Januar 2023 bis 31. Januar 2024

Wohngebäude

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil bis 10 Kilowatt installierter Leistung

– Teileinspeisung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde

– Volleinspeisung: 13 Cent pro Kilowattstunde

Vergütung Photovoltaikanlage Anlagenteil bis 40 Kilowatt installierter Leistung (der Anlagenteil bis 10 Kilowatt installierter Leistung erhält 8,2 bzw. 13 Cent pro Kilowattstunde)

– Teileinspeisung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde

– Volleinspeisung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde

* Diese Anlagengrößen können auch in die Direktvermarktung gehen: Vergütung über anzulegenden Wert (7,0 Cent pro Kilowattstunde).

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