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Balkonkraftwerke: Änderungen ab 2024

Balkonsolaranlagen sind ein wichtiger Mosaikstein beim Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Bereits 400.000 solcher Geräte sind hierzulande in Betrieb. Mit Inkrafttreten des Solarpaket 1 der Bundesregierung am 16. Mai 2024 sind Installation und Inbetriebnahme der Anlagen einfacher geworden. Die Maßnahmen sollen den PV-Ausbau entbürokratisieren und beschleunigen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

1. Einfacher: Balkonkraftwerke anmelden

Stichwort Entbürokratisierung: Bislang war vor der Installation einer Balkonsolaranlage die Meldung beim Netzbetreiber nötig. Diese entfällt nun. Auch die Anmeldung beim Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) war bisher recht aufwändig und wird nun auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.

2. Rückwärtsdrehende Zähler geduldet

Weitere Erleichterung: Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler eingebaut werden. Solch ein Zähler erfasst sowohl die Strommenge, die der Betreiber einer Solaranlage ins öffentliche Netz einspeist, als auch den Strom, den er von seinem Energieversorger bezieht. Stattdessen sollen übergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers auch rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden. Das sind Geräte ohne Rücklaufsperre. Sie laufen rückwärts, sobald mehr Energie in das Stromnetz eingespeist als verbraucht wird. Diese Zähler waren bisher verboten.

3. Balkonkraftwerke mit Schukosteckern

Weitere Neuerung: Bislang mussten Balkonsolaranlagen mit einem Wieland-Stecker betrieben werden. Die 3-poligen Stecker haben im Vergleich zu den haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckern, kurz Schukostecker, einen Berührungsschutz und sollen sicherer sein. Ihr Einbau muss jedoch von einer Elektronikfachkraft vorgenommen werden. Das kostet bis zu 200 Euro. Nun ist es erlaubt, Balkonsolaranlagen mit Schukosteckern zu betreiben.

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) ändert zurzeit die entsprechende Elektronorm. Der VDE hatte sich bereits früher für die nicht unumstrittene Duldung von Schukosteckern ausgesprochen.

4. Einspeiseleistung: 800 Watt erlaubt

Die wichtigste Änderung: Seit Mai 2024 darf die maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters 800 Watt betragen. Bislang lag die Grenze bei maximal 600 Watt – nur dann haben Betreiber von vereinfachten Anmelde- und Nutzungs-Regelungen profitiert. Die Module dürfen künftig sogar eine Maximalleistung von bis zu 2.000 Watt erreichen, mehr als 800 Watt dürfen allerdings nicht eingespeist werden.

5. Zustimmung von Vermietern entfällt

Um die Installation der Minikraftwerke zu erleichtern, hat das Bundesjustizministerium ergänzend zum Solarpaket 1 eine Gesetzesvorlage verabschiedet. Diese vereinfacht den Einsatz einer Balkonsolaranlage für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Wer eine Balkonsolaranlage installieren möchte, dessen Vorhaben fällt nun in die Kategorie „privilegierte bauliche Veränderung“. Damit können Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften der Installation einer Balkonsolaranlage nicht mehr widersprechen. Sie sind stattdessen zur Zustimmung verpflichtet, dürfen jedoch Vorgaben machen, die etwa zu einem einheitlichen Erscheinungsbild beitragen.

Warum sich Balkonsolaranlagen lohnen und wie sie installiert werden, lesen Sie in unserem Blog.

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