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Wer ein Balkonkraftwerk besitzt, meldet sich ganz unkompliziert im Marktstammdatenregister an.

Balkonsolarkraftwerk: Eintrag ins Marktstammdatenregister vereinfacht

Wer ein Balkonkraftwerk besitzt oder anschaffen möchte, hat es jetzt noch leichter: Die ehemals aufwändige Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde deutlich erleichtert. Doch nicht nur die Anmeldung ist jetzt einfacher: Die Anlagen müssen auch nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Entbürokratisierung per Gesetz

Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets 1 der Bundesregierung am 16. Mai 2024 entfällt für Besitzerinnen und Besitzer von Balkonkraftwerken einiges an Bürokratie. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister beschränkt sich auf nur noch wenige Angaben. Wir zeigen, wie’s geht.

Anmeldung im Marktstammdatenregister: So geht’s

  1. Rufen Sie die Seite marktstammdatenregister.de
  2. Klicken Sie unter der Frage „Was möchten Sie tun?“ auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“.
  3. Gehen Sie auf „Registrierung einer Solaranlage“.
  4. Wählen Sie „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“.
  5. Nun werden Sie ganz einfach durch den weiteren Anmeldeprozess geführt. Sie registrieren sich mit Namen und Adresse.
  6. Anschließend wird der Standort der Anlage abgefragt, gefolgt vom Datum der Inbetriebnahme und der Gesamtleistung der Module.
  7. Schließlich wird die Wechselrichterleistung eingegeben sowie die die Nummer Ihres Stromzählers.

Fertig: Die Anmeldung ist schon abgeschlossen! Die Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ist kostenlos.

Weitere Erleichterungen für Balkonkraftwerke finden Sie in unserem Blogbeitrag „Balkonkraftwerke – Änderungen ab 2024“

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Über venturama Solar

Wir bieten Ihnen passende Solar-Montagelösungen für Ihren Einsatzzweck – von der Befestigung am Dachsparren bis zur Fixierung Ihrer PV-Module. Neben unserem aufeinander abgestimmten Standard-Portfolio können wir jederzeit auf Ihre individuellen Bedarfe und Anforderungen eingehen und maßgeschneiderte Lösungen für Sie erarbeiten.

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Zur aktuell vom Gesetzgeber beschlossenen Umsatzsteuerermäßigung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ust.-Ermäßigung

Zur Anwendung des Jahressteuergesetz 2022, § 12 Absatz 3 haben wir in unserem Shop (im Kassenvorgang) ein Menü implementiert, in dem Sie bestätigen können, dass die eingekauften Komponenten für eine PV-Anlage verwendet werden, die die Kriterien einer Steuerermäßigung erfüllt und Sie selbst Betreiber dieser Anlage sind. Mit dieser Bestätigung und dem Kaufabschluss wird die Rechnung entsprechend für die Komponenten mit 0% MwSt. ausgestellt.

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