Steuererleichterungen für PV-Anlagen gelten unbefristet

Gute Nachrichten für Eigentümer von PV-Anlagen: Die zum Jahresanfang 2023 festgelegten Steuererleichterungen gelten unbefristet. Das hat das Bundesfinanzministerium bestätigt. Die Regelungen betreffen die Einkommens- und die Umsatzsteuer. Sie verringern Kosten und bürokratische Aufwände bei der Anschaffung und dem Betrieb einer PV-Anlage.

Steuerbefreiungen auch 2024

Auch in Zukunft sind damit PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer befreit. Auf Mehrfamilienhäusern beträgt die Grenze 15 Kilowatt installierte Leistung pro Wohnung. Das heißt: Auf die Stromerträge dieser Anlagen müssen Betreiberinnen und Betreiber keine Steuer zahlen.

Zudem entfällt dauerhaft die Umsatzsteuer bei Kauf, Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern. Anfang 2023 wurde der Steuersatz von 19 auf null Prozent gesenkt. Natürlich liegt auch bei den PV-Produkten in unserem Shop die Mehrwertsteuer bei null Prozent – schauen Sie gleich einmal rein.

Alle Infos zur Steuerbefreiung bei PV-Anlagen lesen Sie in unserem Blogbeitrag.

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