1) Förderübersicht (kurz & knackig)
- PV – begleitende Maßnahmen: 50 % der förderfähigen Kosten, bis 350 €/kWp (Standarddach) bzw. 450 €/kWp (Fassade/über Gründach), max. 50.000 € je Antrag.
- Volleinspeise-PV (10 Jahre Bindung): 100 % der förderfähigen Kosten, bis 600 €/kWp, max. 50.000 €.
- Stromspeicher (nur mit neuer PV): 300 €/kWh, förderfähig bis 0,8 × PV-kWp, max. 20.000 €.
- Vorgelagerte Ladeinfrastruktur (PV-bezogen): 1.000 € je realem Ladepunkt / 250 € je vorbereitetem Ladepunkt, max. 30.000 € (Wallbox/Säule selbst nicht förderfähig).
- Balkon-PV: 200 € pauschal, mit Bonuscard + Kultur 300 €.
Wichtig: PV-Module, Unterkonstruktion und Wechselrichter sind (außer bei Balkon-PV) nicht förderfähig. Bezuschusst werden v. a. Elektrik/Zählerplatz, Gerüst, Statik, Blitzschutz, Dachdurchbrüche usw.
2) Wer kann beantragen?
Eigentümer:innen, WEGs, Vereine/Unternehmen sowie Mieter:innen/Pächter:innen (mit Zustimmung der Eigentümer). Fördergebiet: Stadt Stuttgart.
3) So gehst du vor (Reihenfolge)
- Balkon-PV: Kauf → innerhalb von 3 Monaten online beantragen (Ein-Schritt-Verfahren).
- PV-Zuarbeiten / Speicher / Ladeinfrastruktur:
- Antrag zuerst digital stellen.
- Nach Eingangsbestätigung beauftragen/umsetzen.
- Nach Bewilligungsbescheid: Umsetzung innerhalb von 12 Monaten, anschließend Auszahlung beantragen.
- Budgetvorbehalt beachten; nachträgliche Erhöhungen sind nicht möglich.
4) Was gilt als förderfähig?
Ja: Zählerplatz-Erweiterung, Messkonzept, Leitungen/Lastmanagement, Gerüst, Statik, Blitzschutz, Dachdurchdringungen/Abdichtung, Versetzen störender Bauteile.
Nein: PV-Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Eigenleistungen, gesetzlich verpflichtende Anlagenteile (Ausnahme: Balkon-PV-Pauschale).
5) Ladeinfrastruktur mit PV planen
Gefördert werden vorgelagerte Komponenten (Leerrohre, Leitungen, Unterverteilung, Lastmanagement). Voraussetzung: PV-Erzeugung deckt den Ladebedarf bilanziell (Richtwert ca. 1,5 MWh/Jahr je Ladepunkt) oder Ökostrom-Nachweis. Ladepunkte müssen kommunikationsfähig sein.
6) PV-Pflicht & Kombinationen
PV-pflichtiger Anlagenanteil ist nicht förderfähig; Speicherförderung bleibt möglich. Kombination mit Bund/Land (z. B. KfW/BAFA/L-Bank) ist grundsätzlich zulässig; andere Zuschüsse werden angerechnet.
7) Beispiel (Richtwert)
Einfamilienhaus, 10 kWp PV + 8 kWh Speicher:
- PV-Zuarbeiten: bis 350 €/kWp × 10 = 3.500 € (zusätzlich 50 %-Deckel beachten)
- Speicher: 300 €/kWh × 8 = 2.400 €
- Summe (ohne Ladeinfra): bis 5.900 € – begrenzt durch reale Einzelpreise und jeweilige Obergrenzen.
8) Deine 5-Minuten-Checkliste
- Solarpotenzial prüfen
- Angebot mit Einzelpreisen für förderfähige Positionen anfordern
- Online registrieren & Antrag stellen (Balkon-PV: nach Kauf; sonst: vor Beauftragung)
- Bewilligung abwarten → umsetzen (12 Monate)
- Auszahlung mit Rechnungen, Unternehmererklärung, Fotos, MaStR-Registrierung beantragen
Nützliche Links
Programmseite & Online-Antrag:
Marktstammdatenregister (MaStR):
Jetzt loslegen – deine Abkürzung zur Förderung
Balkon-PV sichern:
Halterungen & Montagesets:
Komplettanlage mit Speicher auswählen:
Individuelle PV-Planung / Angebot:
Kurz-Hinweis: Prüfe vor Antragstellung die aktuell gültigen Richtlinien der Stadt Stuttgart; maßgeblich sind die offiziellen Unterlagen und Formulare.





