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FAQ zur KfW-Förderung 442

Alles was Sie zur KfW-Förderung 442 wissen müssen.

© AdobeStock/24K-Production
  • Die Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder verbindlich bestellt hat.
  • Ihr Wohngebäude muss bereits bestehen und von Ihnen bewohnt werden.
  • Die Ladestation, die Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher sind fabrikneu anzuschaffen.
  • Zum Zeitpunkt des Antrags darf noch keine dieser Komponenten bestellt sein.
  • Zuerst müssen Sie den Antrag auf die Förderung im Kundenportal „Meine KfW” (www.kfw.de) stellen. Für den Antrag benötigen Sie für alle drei Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) einen Kostenvoranschlag mit Angabe der jeweiligen Leistungswerte der Komponenten. Wir erstellen Ihnen diesen gerne.
  • Nach der Förderungszusage von der KfW können Sie die benötigten Komponenten bei uns bestellen.
  • Ab März 2024 können Sie bei der KfW alle erforderlichen Nachweise zur Umsetzung Ihres Vorhabens erbringen und Ihren Zuschuss in Anspruch nehmen.
  • Folgende Komponenten sind förderfähig und werden wie angegeben gefördert:
    • Eine Photovoltaik-Anlage mit mindestens 5kWp Spitzenleistung: 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 Euro.
    • Ein Solarstromspeicher mit mindestens 5kWh nutzbarer Speicherkapazität: 250 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 Euro.
    • Eine nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11kW Ladeleistung: 600 Euro pauschal Innovationsbonus plus 600 Euro pauschal für eine bidirektionale Wallbox
    • Neben den Komponenten der Solaranlage ist auch die Installation (durch ein Fachunternehmen, keine Eigenleistung) förderfähig.

      Dazu zählen: Elektrischer Anschluss (Netzanschluss), notwendige Elektroinstallationsarbeiten, notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude, zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems.
  • Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Der Zuschuss wird Ihnen von der KfW auf Ihr Konto ausbezahlt.
  • Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
  • Weitere Informationen zur Förderhöhe samt Rechenbeispiel finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/ .
  • Grundsätzlich gilt: Komponenten, die Sie bereits vor Ihrem Antrag erworben haben, werden nicht gefördert, eine Erweiterung Ihrer bestehenden Anlage ist jedoch förderfähig.
  • Wenn Sie bereits eine Ladestation besitzen, ist eine Förderung möglich, wenn Sie eine weitere, fabrikneue förderfähige Wallbox kaufen.
  • Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, können Sie diese um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen oder eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten, um eine Solarförderung von der KfW zu bekommen.
  • Wenn Sie bereits einen Stromspeicher besitzen, müssen Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug besitzen), das auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
  • Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
  • Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.

Der Zuschuss kommt nicht in Frage bei…

  • …Neubauten vor Einzug.
  • …ausschließlich vermieteten Objekten.
  • …Ferien- oder Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen.
  • …Maßnahmen am Zweitwohnsitz.
  • …Eigentumswohnungen.
  • …Unternehmen.
  • …der mehrfachen Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss.
  • …Gesamtkosten Ihres Vorhabens, die den Zuschussbetrag unterschreiten.
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Zur aktuell vom Gesetzgeber beschlossenen Umsatzsteuerermäßigung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ust.-Ermäßigung

Zur Anwendung des Jahressteuergesetz 2022, § 12 Absatz 3 haben wir in unserem Shop (im Kassenvorgang) ein Menü implementiert, in dem Sie bestätigen können, dass die eingekauften Komponenten für eine PV-Anlage verwendet werden, die die Kriterien einer Steuerermäßigung erfüllt und Sie selbst Betreiber dieser Anlage sind. Mit dieser Bestätigung und dem Kaufabschluss wird die Rechnung entsprechend für die Komponenten mit 0% MwSt. ausgestellt.

Venturama Weihnachtsferien
Info zur Bearbeitung der Bestellungen

Liebe Kunden,

vom 22.12. bis zum 01.01.2024 sind wir nicht erreichbar. Bestellungen und Anfragen werden schnellstmöglich wieder ab dem 02.01.2024 bearbeitet.

Das Team von venturama Solar wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und ein gesundes erfolgreiches Jahr 2024.

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