Die KfW bringt ab 26. September eine neue Förderung auf den Weg: Bezuschusst wird der Kauf und Anschluss von Wallboxen, PV-Anlagen und Solarstromspeichern in einer Höhe von maximal 10.200 Euro pro Antragssteller. Zielgruppe sind Hauseigentümer, die ein Elektroauto besitzen.
Ziel der Förderung ist es laut KfW Förderbank, Hauseigentümern zu ermöglichen, ihre Elektroautos zu Hause mit selbst erzeugtem Solarstrom laden zu können. Dafür erhalten sie finanzielle Unterstützung beim Kauf einzelner Komponenten oder ganzer Anlagen. Wer den Zuschuss beantragen kann und wie das funktioniert, wird im Folgenden dargestellt:
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer von privaten Wohngebäuden, die sie selbst nutzen und die ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) besitzen. Ausgeschlossen sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Neubauvorhaben werden nicht bezuschusst.
Was wird konkret gefördert?
Antragssteller erhalten Zuschüsse für
· eine neue Ladestation mit mind. 11 kW Ladeleistung
· eine neue Photovoltaikanlage mit mind. 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
· einen neuen Solarstromspeicher mit mind. 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
· den Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inkl. Installationsarbeiten und Energiemanagement-System zur Steuerung der Anlage
Welche Voraussetzungen müssen Antragssteller erfüllen?
Alle Elemente müssen neu gekauft werden; bei Antragsstellung darf noch keines der o.g. Komponenten bestellt worden sein. Der Antragssteller muss ein E-Auto besitzen oder bereits bestellt haben und selbst in dem Privatgebäude wohnen.
Wie sieht der Zuschuss im Detail aus?
Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen. Für eine Ladestation werden 600 Euro bezuschusst, für Ladestationen mit bidirektionaler Ladefähigkeit erhöht sich dieser auf 1.200 Euro. Photovoltaikanlagen können mit max. 6.000 Euro gefördert werden, Solarstromspeicher mit 3.000 Euro. Es wird ein maximaler Zuschuss von 10.200 Euro ausbezahlt.
Wichtig: Falls die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag unterschreiten, wird keine Förderung gewährt.
Wie wird der Antrag gestellt?
Vor der Bestellung der Komponenten können Interessierte den Antrag ab 26. September 2023 online im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. www.kfw.de
Tipp: Auf der Seite der KfW können Antragssteller in einem Vorab-Check prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
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FAQ zur KfW-Förderung 442
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