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Förderung durch KfW: „Solarstrom für Elektroautos“

Die KfW bringt ab 26. September eine neue Förderung auf den Weg: Bezuschusst wird der Kauf und Anschluss von Wallboxen, PV-Anlagen und Solarstromspeichern in einer Höhe von maximal 10.200 Euro pro Antragssteller. Zielgruppe sind Hauseigentümer, die ein Elektroauto besitzen.

Ziel der Förderung ist es laut KfW Förderbank, Hauseigentümern zu ermöglichen, ihre Elektroautos zu Hause mit selbst erzeugtem Solarstrom laden zu können. Dafür erhalten sie finanzielle Unterstützung beim Kauf einzelner Komponenten oder ganzer Anlagen. Wer den Zuschuss beantragen kann und wie das funktioniert, wird im Folgenden dargestellt:

Wer wird gefördert?

Antrags­berechtigt sind aus­schließlich Eigen­tümer von privaten Wohn­gebäuden, die sie selbst nutzen und die ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) besitzen. Ausgeschlossen sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Neubauvorhaben werden nicht bezuschusst.

Was wird konkret gefördert?

Antragssteller erhalten Zuschüsse für

·         eine neue Lade­station mit mind. 11 kW Lade­leistung

·         eine neue Photo­voltaik­anlage mit mind. 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung

·         einen neuen Solar­strom­speicher mit mind. 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität

·         den Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inkl. Installations­arbeiten und Energiemanagement-System zur Steuerung der Anlage

Welche Voraussetzungen müssen Antragssteller erfüllen?

Alle Elemente müssen neu gekauft werden; bei Antragsstellung darf noch keines der o.g. Komponenten bestellt worden sein. Der Antragssteller muss ein E-Auto besitzen oder bereits bestellt haben und selbst in dem Privatgebäude wohnen.

Wie sieht der Zuschuss im Detail aus?

Der Zuschuss setzt sich aus verschiedenen Teil­beträgen zusammen. Für eine Ladestation werden 600 Euro bezuschusst, für Ladestationen mit bidirektionaler Ladefähigkeit erhöht sich dieser auf 1.200 Euro. Photovoltaikanlagen können mit max. 6.000 Euro gefördert werden, Solarstromspeicher mit 3.000 Euro. Es wird ein maximaler Zuschuss von 10.200 Euro ausbezahlt.

Wichtig: Falls die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschuss­betrag unterschreiten, wird keine Förderung gewährt.

Wie wird der Antrag gestellt?

Vor der Bestellung der Komponenten können Interessierte den Antrag ab 26. September 2023 online im Kunden­portal „Meine KfW“ stellen. www.kfw.de

Tipp: Auf der Seite der KfW können Antragssteller in einem Vorab-Check prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Sie benötigen ein konkretes Angebot oder weitere Unterstützung bei der KfW-Förderung? Kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular.

FAQ zur KfW-Förderung 442

Alles was Sie zur KfW-Förderung 442 wissen müssen: 

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Zur aktuell vom Gesetzgeber beschlossenen Umsatzsteuerermäßigung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ust.-Ermäßigung

Zur Anwendung des Jahressteuergesetz 2022, § 12 Absatz 3 haben wir in unserem Shop (im Kassenvorgang) ein Menü implementiert, in dem Sie bestätigen können, dass die eingekauften Komponenten für eine PV-Anlage verwendet werden, die die Kriterien einer Steuerermäßigung erfüllt und Sie selbst Betreiber dieser Anlage sind. Mit dieser Bestätigung und dem Kaufabschluss wird die Rechnung entsprechend für die Komponenten mit 0% MwSt. ausgestellt.

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