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Update – Solarpaket 1: Neue Gesetze rund um die Photovoltaik

Die deutsche Bundesregierung hat ein umfassendes Gesetzespaket geschnürt, das den Ausbau der PV in Deutschland beschleunigen und entbürokratisieren soll. Es soll noch 2024 in Kraft treten. Wir stellen die wichtigsten Neuerungen vor.

**Hinweis**: Die Regierungskoalition hat sich am 15.4.2024 auf die Reform ihres Klimaschutzgesetzes verständigt. Somit ist der Weg frei für das Solarpaket 1. Es wird voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages vom 22. bis 26.4.2024 auf den Tisch kommen und dann zeitnah in Kraft treten.

Ziel des Solarpakets: PV-Ausbau erhöhen

Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland bei 80 Prozent liegen. Im Jahr 2022 betrug der Zubau in diesem Bereich laut Bundeswirtschaftsministerium etwa 7,5 Gigawatt (GW). Für 2023 wird sogar ein zweistelliger Wert erwartet. Um diese Entwicklung weiter zu unterstützen, sieht die Regierungskoalition weitreichende Erleichterungen für Besitzerinnen und -besitzer von PV-Anlagen vor. Außerdem will sie Prozesse beschleunigen. Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Photovoltaik auf Dächern erleichtern

Die Regierungsparteien planen, die Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom flexibler zu gestalten. Nach aktueller Rechtslage sind Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das soll sich mit dem Solarpaket 1 ab 1. Januar ändern.

Ab dann könnten Anlagenbetreiberinnen und -betreibern ihre Überschussmengen ohne Vergütung und dadurch entstehenden Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben. Das ist für alle attraktiv, deren Kosten für die Direktvermarktung höher als die entsprechenden Erlöse sind. Anlagenbesitzerinnen und -besitzer mit einem hohen Eigenverbrauch profitieren von dieser Änderung. Sie schafft im Idealfall auch Anreize, die Anlagen voll auszuschöpfen.

Ausbau von Freiflächen

Das Gesetzespaket sieht vor, dass zukünftig mehr Flächen in Deutschland für Solarparks zur Verfügung stehen, auch durch Mehrfachnutzung. Dabei wird darauf geachtet, dass landwirtschaftliche und Naturschutzinteressen gewahrt werden. Ein wertvoller Baustein ist hier die Agri-Photovoltaik, die besonders gefördert wird. Bei der Agri-PV stehen Solarmodule auf Ackerflächen zwischen und über den Pflanzen. So lassen sich Flächen doppelt nutzen: zum Lebensmittelanbau und zur Erzeugung von Solarstrom.

Neben dem PV-Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen ist geplant, vermehrt versiegelte Flächen als Freiflächen miteinzubeziehen, z.B. bereits bestehende Parkplätze.

Repowering von Dachanlagen

Im neuen Gesetzespaket sind die Regelungen für umfangreiche Erneuerungen bestehender Anlagen verbessert. Das bedeutet z.B., dass alte Module ausgetauscht werden können, während der verbleibende Vergütungsanspruch auf das neue Modul übergeht und nicht erlischt.

Mieterstrom vereinfachen

Das Solarpaket 1 sieht vor, dass es für Mieterinnen und Mieter eines Hauses einfacher wird, Solaranlagen gemeinsam zu betreiben, Stichwort Mieterstrom. Das ist Strom, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Gebäudes fliest. Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen wie z.B. Windkraft fällt nicht unter die Definition Mieterstrom.

Die Nutzung von Mieterstrom soll nun mit deutlich weniger Bürokratie möglich sein: Geplant ist der Wegfall ausführlicher Vorgaben zur Rechnungslegung, also den detaillierten Angaben zu Einnahmen und Ausgaben, zu Vertragsinformationen und zum Verbrauch. Das Mieterstrom-Modell soll in Zukunft auch auf gewerblichen Gebäuden und Garagen gefördert werden.

Neben dem Mieterstrommodell sieht das Solarpaket 1 die Einführung einer „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vor. Dieses Modell ermöglicht eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Durch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern direkt an die Mieterinnen und Mieter des Hauses weitergegeben und ein Umweg über die Einspeisung in das Stromnetz entfällt.

Beschleunigung von Netzanschlüssen

Ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen soll ebenfalls auf den Weg gebracht werden. Dies erspart Auseinandersetzungen mit Nachbarn und Grundstückseigentümern, die eine solche Verlegung ablehnen und dadurch verzögern könnten. Ziel ist, den Anschluss der Anlagen zu beschleunigen.

Nutzung von Balkon-PV erleichtern

Für Bürgerinnen und Bürger wird es leichter, eine Balkonsolaranlage zu installieren und zu betreiben. Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber entfällt, im Marktstammdatenregister müssen nur noch wenige Daten eingetragen werden. Eine weitere Erleichterung: Es muss nicht sofort ein Zweirichtungszähler eingebaut werden, auch rückwärtsdrehende Zähler werden vorerst geduldet. Der Einsatz dieser Zähler war bislang verboten. Es handelt sich dabei um Geräte ohne Rücklaufsperre, d.h. sie laufen rückwärts, sobald mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist als verbraucht wird. Zukünftig soll es darüber hinaus erlaubt sein, Balkonsolaranlagen mit Schukosteckern zu betreiben. Das Bundesjustizministerium hat zusätzlich zum Solarpaket 1 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Privilegierung von Balkonsolaranlagen im Wohnungseigentums- und Mietrecht vorsieht. Balkonsolaranlagen werden ab 1. Januar dann als „privilegierte bauliche Veränderung“ anerkannt. Damit hat man einen Anspruch darauf, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Vermieter dem Vorhaben zustimmen. Nur in der Art der Anbringung haben diese dann noch ein Mitspracherecht. Weitere Infos zu Balkonkraftwerken finden Sie auf unserem Blog.
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