Wer sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lässt, erzeugt nicht nur klimafreundlichen Strom und wird zusätzlich unabhängiger von den steigenden Energiekosten. Die Anlage verschafft auch monetären Gewinn. Sie ist jetzt sogar noch profitabler als früher: die Einspeisevergütung wurde erhöht, der Gewinn beim Eigenverbrauch steigt immer mehr an. Auch die bürokratischen Hürden sinken. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto mehr günstigen Solarstrom erzeugt sie – und desto stärker sinken die Kosten.
Einspeisevergütung und Eigenverbrauch
Anlageneigentümer:innen profitieren einerseits von einer erhöhten Einspeisevergütung. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung ist im Jahr 2022 von 6,24 auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde gestiegen; also um rund 31 Prozent. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil nun 7,1 Cent. Photovoltaikanlagen bekommen 20 Jahre lang eine gleich hohe Einspeisevergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Für Neuanlagen sinkt der Vergütungssatz erst 2025 wieder und dann jedes Halbjahr um nur ein Prozent.
Andererseits steigen auch die Einnahmen durch den Eigenverbrauch an. Je nach Größe der Anlage und der Höhe des eigenen Stromverbrauchs kann der Solarstrom vom eigenen Dach bis zu 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Der Vorteil: Wer den eigens erzeugten Strom für seinen Haushalt nutzt, spart den Kauf von teurem Strom aus dem öffentlichen Netz. Die Kosteneinsparung liegt aktuell bei 19 Cent pro Kilowattstunde.
Eigener Strom macht unabhängig
Eine kleine Photovoltaikanlage mit zehn Kilowatt installierter Leistung kostet im Schnitt aktuell rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom vom Dach ist demzufolge für rund zwölf Cent zu haben. Verglichen mit den Kosten seitens des Stromversorgers, aktuell im Schnitt 31 Cent netto, spart der Eigennutzer also über 60 Prozent der Kosten für eine Kilowattstunde ein. Und bei weiterhin steigenden Strompreisen wird der Eigenverbrauch zunehmend lukrativer.
Aus diesen Gründen ist es ratsam, einen möglichst großen Anteil des Solarstroms selbst zu nutzen. Mithilfe von Zeitschaltuhren kann der Eigenverbrauch etwa mit der Waschmaschine oder Spülmaschine gesteigert werden.
Auch stationäre Solarstromspeicher sind eine Möglichkeit: Der über den Tag hinweg gespeicherte Solarstrom steht so abends zur Verfügung. Eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto können den günstigen Solarstrom sinnvoll verbrauchen.
Volleinspeisung ist lukrativ
Wer sich dafür entscheidet, den gesamten erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen, wird ebenfalls gut gefördert: Die Volleinspeisung rechnet sich aber vor allem dann, wenn Haushalte einen relativ geringen Stromverbrauch haben und dementsprechend auch bloß einen kleinen Teil des erzeugten Stroms nutzen könnten.
Der Vergütungssatz bei einer 10-Kilowatt-Solaranlage ist für Volleinspeiser im Jahr 2022 von 6,24 Cent auf 13 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gestiegen. Für Anlagen bis zu 40 Kilowatt sind es 10 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil.
Neu seit 2022: Ein Haus, zwei Anlagentypen und der Anlagenmix
Für Hauseigentümer:innen mit Volleinspeisung ist auch interessant: Mit jedem neuen Kalenderjahr können sie entscheiden, ob sie den von ihrer Solaranlage erzeugten Strom doch teilweise selbst nutzen wollen oder ihn weiter in das öffentliche Netz einspeisen. Die neugewonnene Flexibilität ist durchaus effektiv: So können Eigentümer:innen auf kurz- und langfristige Veränderungen reagieren.
Legt sich ein Haushalt beispielsweise ein E-Auto oder eine Wärmepumpe zu, was künftig immer häufiger der Fall sein wird, benötigen die Bewohner automatisch mehr Solarstrom. Diesen können sie dann mit dem neuen Kalenderjahr für sich beanspruchen.
Ebenfalls neu: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern ist es auch möglich, auf ihrem Dach zwei unterschiedliche Anlagentypen zu installieren und anzumelden. So können Eigentümer:innen eine 5-Kilowatt-Anlage beispielsweise für den Eigenverbrauch installieren und etwa eine zusätzliche 10-Kilowatt-Solaranlage zur Volleinspeisung. Voraussetzung für die Kombination beider Anlagentypen ist allerdings, dass beide eine gesonderte Messeinrichtung haben müssen.
INFOBOX
Die Regeln für die Förderung von Photovoltaikanlagen
Die Förderung von Photovoltaikanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist im Jahr 2022 geändert worden. Hier ein kurzer Überblick:
- Teileinspeisung: Für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung ist der Vergütungssatz nun von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom gestiegen.
- Volleinspeisung: Die Einspeisevergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung stieg von 6,24 Cent auf 13 Cent.
- Wechsel von der Voll- zur Teileinspeisung: Anlageneigentümer können entscheiden, ob sie voll einspeisen oder künftig einen Teil selbst nutzen wollen. Dies ist zum Jahreswechsel möglich.
- Anlagenmix: ein Haus, zwei Anlagentypen. Auch das ist nun erlaubt; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.
- Steuerliche Vereinfachung: Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung sollen bis Anfang 2023 nicht mehr versteuert werden müssen. So jedenfalls der Plan.
- Einfacher Netzanschluss: Die Anwesenheit des Netzbetreibers ist nicht mehr nötig.