Solaranlagen auf dem Balkon erleben einen regelrechten Boom in Deutschland: Eine Branchenschätzung geht von bis zu 250.000 Kleinkraftwerken mit einer Gesamtleistung von fast 60 MWp aus. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen klimafreundlichen Solarstrom im eigenen Haushalt erzeugen und so ihre Stromrechnung senken.
Das ist mit Balkonsolar auch bei geringer Fläche und ohne viel Aufwand möglich. Bevor die Mini-Solaranlagen Strom erzeugen, fragen sich viele: Brauche ich für ein Balkonkraftwerk eine Genehmigung? Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden? Wo kann ich meine Stecker-Solaranlage registrieren? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Vorweg: Die Anmeldung und Registrierung von Balkonsolaranlagen ist einfacher, als viele vermuten.
Was sind Balkonkraftwerke?
Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solaranlagen genannt, sind kleine PV-Erzeugungsanlagen mit bis zu 600 W Wechselrichterleistung. Mieterinnen und Mieter, die auf dem gemeinsamen Hausdach keine große PV-Anlage realisieren können, profitieren von der geringen Größe und der unkomplizierten Montage der Kleinkraftwerke.
Die Mini-PV-Anlage muss nicht zwangsläufig auf einem Balkon installiert werden. Es kommen auch Flächen auf Flachdächern (beispielsweise ein Garagen- oder Gartenhausdach), in Gärten, auf Terrassen sowie Außenwände infrage.
Es lohnt sich also, verschiedene Orte zu prüfen: Wo ist die Sonneneinstrahlung über den Tag am höchsten, wo ist die Installation einfach und ungefährlich und wo gibt es ein schattiges Plätzchen für den Wechselrichter? Architekten, Solarteure und Statiker helfen bei der Auswahl des perfekten Platzes.
Welche Komponenten braucht man für ein Balkonkraftwerk?
Üblicherweise kommen für ein Balkonkraftwerk aufgrund der Begrenzung auf 600 W Einspeiseleistung ein oder zwei Solarpanels mit Standardleistungen zwischen 380 und 415 W zur Anwendung. Ein solches Solarmodul hat in der Regel einen Umfang von rund 1,15 x 1,80 Meter. Interessierte sollten darauf achten, dass die Module nicht über 2 Quadratmeter groß sind. Denn dann gilt eine andere Bauverordnung und die Installation des Systems wird komplizierter.
Neben dem Solarmodul brauchen Balkonkraftwerke einen Mikrowechselrichter – aktuell dürfen die Wechselrichter eines Balkonkraftwerks dem Stromnetz maximal 600 W zuführen. Auf dem Markt lassen sich in dieser Kategorie Produkte mit 300 bis 600 W Ausgangsleistung erwerben.
Möglich ist auch ein Mikrowechselrichter mit drosselbarer Leistung, der mehr als zwei Modulanschlüsse bietet und von einer höheren Kapazität wie beispielsweise 1.500 W abgeregelt werden kann. Das könnte sich künftig lohnen. Denn das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) prüft eine Erweiterung der erlaubten Leistung auf bis zu 800 W noch 2023.
- Unser Set für Balkonkraftwerke 300 W: 1 x PV-Modul 405 W und 1 x Wechselrichter 300 W
- Unser Set für Balkonkraftwerke 600 W: 2 x PV-Modul 405 W und 1 x Wechselrichter 600 W
- Unser Set für Balkonkraftwerke 800 W: 2 x PV-Modul 415 W und 1 x Wechselrichter 800 W
- Unser Set für Balkonkraftwerke 1.500 W: 4 x PV-Modul 415 W und 1 x Wechselrichter 1.500 W
Wie montiert man ein Balkonkraftwerk?
Für das Aufstellen des Balkonkraftwerks oder Anbringen an einer Außenwand muss eine geeignete Montagelösung gewählt werden. Handelt es sich um leichte und flexible Modultypen, reicht es meist, sie mit Industrieklettbändern, stabilen Gurten oder Edelstahlkabelbindern am Balkongeländer zu befestigen. Größtenteils sind die Befestigungsmaterialien im Set enthalten. Flexible Module liegen in ihrer Leistungsfähigkeit deutlich unter Glas-Folie- und Glas-Glas-Modulen und sind deshalb weniger stark verbreitet. Bei Glas-Folie-Modulen und Glas-Glas-Modulen kommen je nach Aufstellort Gestelle und Befestigungsrahmen zum Einsatz. Betreiber der Balkonkraftwerke sollten dabei auf Montagesysteme für PV-Module setzen und nicht selbst Hand anlegen – die Montage der teils über 20 Kilogramm schweren Module ist nur mit Know-how und stabilen Befestigungssystemen sicher.Montagesets für Balkonkraftwerke
- Montagesets für Sattel- und Ziegelsächer für ein, zwei oder vier PV-Module
- Montagesets für Flachdächer für ein oder zwei PV-Module
Wie installiert man ein Balkonkraftwerk?
Eine baurechtliche Genehmigung ist für Stecker-Solargeräte nicht nötig. Die Mini-PV-Anlagen können nach korrekter Aufstellung oder Anbringung direkt über einen haushaltsüblichen Schuko-Stecker in vorhandene Steckdosen angeschlossen werden und so direkt in das Hausnetz Strom einspeisen. Lange war in Fachkreise umstritten, ob eine handelsübliche Schuko-Steckdose für Balkonkraftwerke sicher ist. Da alle gängigen und genormten Wechselrichter (Norm: VDE AR-N-4105) einen Schutz integriert haben, gelten sie inzwischen als sicher. Sogenannte Wieland-Steckdosen mit zusätzlichem Berührungsschutz sind dementsprechend nicht vorgeschrieben. Wer einen Wieland-Stecker nutzen will, muss ihn von einer Fachkraft installieren lassen. Die meisten Balkonkraftwerke sind mit beiden Steckern verfügbar. Bei der Installation sollte nur ein geprüfter Mikrowechselrichter mit einem Netz- und Anlagenschutz zum Einsatz kommen. Ob Wechselrichter über ein solches NA-Schutz-Zertifikat verfügen, zeigt das Datenblatt der Geräte. Beachtet werden sollte zudem, den Mikrowechselrichter an einem trockenen, regen- und sonnengeschützten Ort anzubringen – beispielsweise direkt an der Unterkonstruktion des PV-Moduls oder in einem nahegelegenen Raum. Bei letzterem können die Wechselrichter einfach über ein MC4 Verlängerungskabel mit dem Solarpanel verbunden werden.Geprüfte Mikrowechselrichter für Balkonkraftwerke
- Mikrowechselrichter Hoymiles Microinverter HM-300 mit 300 Watt Ausgangsleistung
- Mikrowechselrichter Hoymiles Microinverter HM-600 mit 600 Watt Ausgangsleistung
- Mikrowechselrichter Hoymiles Microinverter HM-800 mit 800 Watt Ausgangsleistung
- Mikrowechselrichter Hoymiles Microinverter HM-1500 mit 1500 Watt Ausgangsleistung
Müssen immer die Stromzähler getauscht werden?
Ist die Anlage installiert, folgt die Inbetriebnahme. Davor gilt es zu klären, ob der Stromzähler bei Balkonkraftwerken gewechselt werden muss. Derzeit ist ein Zweirichtungszähler in Deutschland vorgeschrieben. Falls im Haushalt noch ein älterer, rückwärts drehender Zähler (Ferrariszähler) angebracht ist, muss dieser vom Netzbetreiber vor Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks getauscht werden. Denn: Erzeugt das Balkonkraftwerk mehr Strom, als es verbraucht, laufen manche Zähler rückwärts. Das verfälscht die Strommenge, die vom Energieversorger bezogen wird.
Ob ein passender Stromzähler eingebaut ist, prüft der Netzbetreiber bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks. Viele Netzbetreiber sind mit den vielen Anfragen allerdings so überlastet, dass Betreiber ihr Balkonkraftwerk getrost erst aufbauen und anschließen können, bevor sie es anmelden.
Übrigens: Schon bald sollen rückwärts drehende Zähler laut BMWK in einem Übergangszeitraum geduldet werden, um den Anschluss von Steckersolargeräten nicht zu verzögern.
Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?
Stecker-Solargeräte bis 600 W brauchen keine Genehmigung. Das heißt jedoch nicht, dass man Balkonkraftwerke nicht anmelden muss. Denn sie müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als PV-Anlage registriert werden. Das Prozedere ist einfach: ca. 10 bis 20 Minuten sollte man einplanen, um ein Balkonkraftwerk zu registrieren. Wer eine Balkonsolaranlage betreiben will, muss sie zudem beim lokalen Netzbetreiber anmelden. Dafür gibt es ein vereinfachtes Formular, das die Netzbetreiber online oder auf Anfrage zur Verfügung stellen. Wichtig ist, beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister dieselben technischen Daten anzugeben.
Wie registriert man ein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister?
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ist online auf der Registrierungsseite für Stromerzeugungsgeräte der Bundesnetzagentur zu finden. Zunächst registriert man sich dort mit persönlichen Daten wie Name, Adresse etc. Für die nächsten Schritte sind die Produktdatenblätter der technischen Komponenten wichtig.
Privatpersonen geben bei der Registrierung folgende Anmeldeinformationen an:
Registrierung des Anlagenbetreibers:
- Marktfunktion: Anlagenbetreiber wählen
- Tätigkeitszeitraum: Datum der Inbetriebnahme angeben
- Hauptwirtschaftszweig: Abschnitt D – Energieerzeugung wählen
- Abteilung: Energieversorgung wählen
- Hauptwirtschaftszweig: Elektrizitätsversorgung wählen
- Benutzerrollen: Anmelder wählen
Registrierung der Anlage:
- Art der Einheit: Stromerzeugung wählen
- Art der Stromerzeugung: Solare Strahlungsenergie wählen
- Betriebsstatus: In Betrieb wählen
- Anzeigename: frei wählbar
- Datum der Inbetriebnahme: frei wählbar
- Standort der Installation: Anlagenstandort wählen
- Anzahl der Module: frei wählbar
- Bruttoleistung der Stromerzeugungseinheit: Leistung der Einzelmodule angeben (s. Produktdatenblatt)
- Wechselrichterleistung: Ausgangsleistung angeben (s. Produktdatenblatt)
- Gilt für die Solaranlage eine Leistungsbegrenzung: Nein
- Errichtungsort der Solaranlage: frei wählbar
- Einspeiseart: Teileinspeisung
- Fernsteuerung durch den Netzbetreiber: Nein
- Anschlussnetzbetreiber: Lokaler Netzbetreiber
- Spannungsebene: Niederspannung
- Vom Netzbetreiber vergebene Identifikationsnummer: Rechts das Feld “nicht vorhanden” auswählen, falls Netzbetreiber keine Identifikationsnummer mitgeteilt hat (bei Balkonkraftwerken)
- EEG-Daten: Sind in der Regel zu verneinen, bzw. sind nicht vorhanden
- Zuschläge für Ausschreibungen oder Mieterstrom: Nein
Wer Hilfe bei der Registrierung braucht, findet Erklärvideos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen direkt online bei der Bundesnetzagentur unter Registrierungshilfe.
Sind alle Daten eingetragen und die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgreich, ist die Balkonsolaranlage bereit für ihren Einsatz.
Balkonkraftwerke: Änderungen ab 2024
Ab 2024 gelten neue Regelungen für Balkonkraftwerke. Die Maßnahmen sollen den PV-Ausbau entbürokratisieren und beschleunigen.
Zu den Änderungen gehört auch eine vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Lesen Sie hier, was sich ändert.