PrivatGewerblich
Zusätzliche Rabatte für registrierte Geschäftskunden möglich. Hier registrieren/einloggen

PV Montage anfragen

Teil 4: Förderung für Balkonkraftwerke im Westen Deutschlands

Förderung für Balkonkraftwerke
© shutterstock / 296112685

Inhalte

Viele Städte und Gemeinden in Deutschland haben eine Förderung für Balkonkraftwerke ins Leben gerufen. Wie hoch die Förderung ausfällt, variiert deutlich. Deshalb haben wir uns die Förderprogramme der einzelnen Kommunen genauer angeschaut. Bislang waren das jene aus der Mitte Deutschlands sowie aus Nord– und SüddeutschlandIm vierten Teil unserer Förderübersicht zu Balkonkraftwerken schauen wir auf Bundesländer im Westen Deutschlands. Welche Städte in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bezuschussen den Kauf einer Photovoltaik-Anlage für den Balkon? Wie hoch ist die Förderung und worauf müssen Interessierte achten? Wie lange dauert sie noch an? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Nordrhein-Westfalen

  • Förderung für Balkonkraftwerke in Köln: Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte nur dann, wenn sie als Komplettpaket von einem Anbieter gekauft werden. Wer Einzelkomponenten kauft, erhält keine Förderung. Es werden bis zu 200 Euro pro Wohneinheit bezahlt. Die Laufzeit der Förderung ist nicht bekannt. Mehr Infos gibt es hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Dortmund: Das Förderprogramm für Steckersolargeräte aus Dortmund wurde zum 26. Januar 2024 gestoppt, da der Topf wohl schon ausgeschöpft ist. Ob und wann die Förderung weitergeht, ist offen.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Essen: Die Stadt Essen fördert Steckersolargeräte ab 300 Watt pauschal mit 200 Euro. Der Antrag muss vor dem Kauf erfolgen. Die Dauer der Förderung ist nicht bekannt. Weitere Infos gibt es hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Gelsenkirchen: In Gelsenkirchen erhält man 100 Euro Zuschuss beim Kauf einer Balkonsolaranlage mit bis zu 400 Watt und 200 Euro Förderung für Anlagen zwischen 400 und 800 Watt Leistung. Die Dauer der Förderung ist nicht bekannt. Infos finden Interessierte hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Aachen: Die Städteregion Aachen fördert ab 1. April 2024 Steckersolargeräte pauschal mit 100 Euro. Förderfähig sind nur Neugeräte bis 800 Watt. Die Anlage muss vor Antragstellung bereits bezahlt und in Betrieb genommen worden sein. Wie lange gefördert wird, ist nicht bekannt. Infos gibt es hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Düsseldorf: Die Stadt Düsseldorf fördert Steckersolargeräte an Bestandsgebäuden mit 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 600 Euro. Für einkommensschwache Familien gibt es einen extra Topf. Hier kann die Anlage bis zu 100 % gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Familie eine Energiesparberatung wahrnimmt und den DüsselPass vorweisen kann. Weitere Informationen gibt es hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Bonn: Die Stadt Bonn fördert Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 600 Watt mit einem Investitionszuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt sowohl von der Einspeiseleistung des Mikro-Wechselrichters ab als auch vom Kaufpreis. Mieterinnen und Mieter mit Wohnsitz in Bonn erhalten bis zu 360 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent des Rechnungsbetrags. Bonn-Ausweis-Inhaberinnen und -inhaber können bis zu 480 € Förderung erhalten, begrenzt auf 90 % des Kaufpreises. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten für Steckersolargeräte bis zu 180 Euro, maximal jedoch 30 Prozent des Kaufpreises. Details zum Fördermodul M13 der Stadt Bonn finden Interessierte hier.

Balkonkraftwerke in unserem Shop: Sparen Sie sofort Strom mit unseren Plug & Play Balkonkraftwerken zum günstigen Set-Preis. Ob ein, zwei, drei oder vier PV-Module – hier finden Sie die passende Kombination aus PV-Modulen und Wechselrichter mit unterschiedlicher Leistung für Ihren Balkon.

Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Rheinland-Pfalz

Förderung für Balkonkraftwerke in Bayern und Baden-Württemberg
© shutterstock / alphaspirit.it
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Mainz: Die Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz und die hiesigen Stadtwerke hatten 2023 ein Förderprogramm für Balkon-PV-Anlagen aufgelegt. Dafür standen 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Aktuell gibt es kein Geld; wann wieder gefördert wird, ist nicht bekannt.  
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Koblenz: Die Stadt Koblenz unterstützt mit ihrem 500-Dächer-Programm die Anschaffung einer Balkonsolaranlage mit bis zu 20 % der Kosten, maximal 70 Euro pro Modul und höchstens 2 Module. Die Laufzeit der Förderung ist nicht bekannt.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Trier: Die Stadt Trier hat im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) 500.000 Euro für die Bezuschussung von Steckersolargeräten beantragt. Die Bewilligung wird im Frühjahr 2024 erwartet. Dann wird ein Online-Verfahren eingerichtet, über das sich Interessierte bewerben können.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Pirmasens: Die Stadt Pirmasens fördert Balkonsolaranlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt. Kleinst-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis max. 325 Watt erhalten einem einmaligen Zuschuss zu den Anschlusskosten in Höhe von 75 Euro. Anlagen mit einer Leistung von 330 bis max. 600 Watt bekommen einen solchen Zuschuss in Höhe von 150 Euro. Das Programm endet spätestens am 31. Dezember 2024. Weitere Informationen gibt es hier.

Förderprogramme für Balkonkraftwerke im Saarland

Aktuell gibt es kein Förderprogramm für Balkonsolaranlagen im Saarland.

Wer sich für ein günstiges Balkonkraftwerk interessiert, findet in unserem Shop tolle Angebote – im Komplettset mit einem, zwei oder vier Photovoltaik-Modulen. Alle Balkonkraftwerke aus unserem Angebot finden Sie hier.

Stand: April 2024. Es kann jederzeit zu Änderungen bei den Förderprogrammen kommen.

Rabatt AKTION
10% auf alle Montageschienen

Jetzt 10% Rabatt auf alle Montageschienen erhalten.

Gutscheincode bis einschließlich 04.02.2024. an der Kasse einlösen:

Gutscheincode: Schiene10

*nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Gutscheinaktionen

Zur aktuell vom Gesetzgeber beschlossenen Umsatzsteuerermäßigung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ust.-Ermäßigung

Zur Anwendung des Jahressteuergesetz 2022, § 12 Absatz 3 haben wir in unserem Shop (im Kassenvorgang) ein Menü implementiert, in dem Sie bestätigen können, dass die eingekauften Komponenten für eine PV-Anlage verwendet werden, die die Kriterien einer Steuerermäßigung erfüllt und Sie selbst Betreiber dieser Anlage sind. Mit dieser Bestätigung und dem Kaufabschluss wird die Rechnung entsprechend für die Komponenten mit 0% MwSt. ausgestellt.

Venturama Weihnachtsferien
Info zur Bearbeitung der Bestellungen

Liebe Kunden,

vom 22.12. bis zum 01.01.2024 sind wir nicht erreichbar. Bestellungen und Anfragen werden schnellstmöglich wieder ab dem 02.01.2024 bearbeitet.

Das Team von venturama Solar wünscht Ihnen Frohe Weihnachten und ein gesundes erfolgreiches Jahr 2024.

Privat oder geschäftlich unterwegs?

Ich bin

Privatkunde

Ich bin eine Privatperson und plane eine Photovoltaikanlage mit einer Bruttoleistung von kleiner 30KW (Peak). Ich bestätige hiermit dass ich alle Voraussetzungen erfülle um die vom Gesetzgeber beschlossene Umsatzsteuerermäßigung gemäß §12 Abs. 3 UStG auf 0% in Anspruch zu nehmen.

Ich bin

Geschäftskunde

Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto ein, um unsere Sonderkonditionen für gewerbliche Kunden einzusehen

Noch kein Konto vorhanden? Registrieren Sie sich kostenlos.