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Gute Nachrichten für Eigentümer von PV-Anlagen: Die zum Jahresanfang 2023 festgelegten Steuererleichterungen gelten unbefristet. Das hat das Bundesfinanzministerium bestätigt. Die Regelungen betreffen die Einkommens- und die Umsatzsteuer. Sie verringern Kosten und bürokratische Aufwände bei der Anschaffung und dem Betrieb einer PV-Anlage.
Steuerbefreiungen auch 2024
Auch in Zukunft sind damit PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer befreit. Auf Mehrfamilienhäusern beträgt die Grenze 15 Kilowatt installierte Leistung pro Wohnung. Das heißt: Auf die Stromerträge dieser Anlagen müssen Betreiberinnen und Betreiber keine Steuer zahlen.
Zudem entfällt dauerhaft die Umsatzsteuer bei Kauf, Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern. Anfang 2023 wurde der Steuersatz von 19 auf null Prozent gesenkt. Natürlich liegt auch bei den PV-Produkten in unserem Shop die Mehrwertsteuer bei null Prozent – schauen Sie gleich einmal rein.
Alle Infos zur Steuerbefreiung bei PV-Anlagen lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
Sebastian Backhaus
Sebastian Backhaus ist Experte für technische Innovationen, Markttrends und praktische Anwendungen der Solarenergie. Im Blog analysiert er aktuelle Entwicklungen in der Branche und gibt Einblicke in Technik, Projekte und News von venturama Solar.
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